Das Gutscheinbuch für Genießer
Bitte beachten Sie beim Einlösen der Gutscheine die nachfolgenden Regeln!
Zeigen Sie bitte Ihrem Gastgeber immer VOR der Bestellung Ihr Gutscheinbuch! Dies hat keine Nachteile für Sie als Gast, sondern ist erforderlich zur Gewährleistung eines reibungslosen Bonier- und Kassierablaufs. Ansonsten ist der Gastronom nicht verpflichtet, Ihren Gutschein einzulösen.
Die Gastgeber bitten um Ihr Verständnis, dass alle Gutscheine (sofern auf dem Gutschein nicht anders angegeben) nicht eingelöst werden können:
Bitte beachten Sie weiterhin:
Die teilnehmenden Gastgeber laden in der Regel einen von zwei Gästen zu einem/r günstigeren oder wertgleichen Hauptgericht/Veranstaltung ein. Bei einer Bestellung, die mehr als zwei Hauptgerichte beinhaltet, gilt der Gutschein immer für das günstigere oder preisgleiche der beiden preishöchsten Hauptgerichte. Bitte teilen Sie bei einer Bestellung mit mehr als zwei Personen, die ein oder mehrere Gutscheinbücher nutzen, Ihrem Gastgeber vor der Bestellung mit, wer gemeinsam einen Gutschein nutzt.
Die teilnehmenden Gastgeber/Inserenten (Restaurants/Veranstalter) haben sich gegenüber dem Herausgeber verpflichtet, ihre Gutscheine zu den jeweils angegebenen Bedingungen im Gültigkeitszeitraum einzulösen. Der Herausgeber übernimmt keine Haftung bei Nichteinlösung eines Gutscheines, z. B. bei Besitzerwechsel, Geschäftsauflösung oder Insolvenz. Bei eventuellen Meinungsverschiedenheiten und Schadenersatzansprüchen haftet ausschließlich der Gastgeber/Inserent. Trotz sorgfältiger Kontrolle bei der Umsetzung der Gutscheinseiten übernimmt der Herausgeber für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben keine Gewähr. Er haftet nicht für Druckfehler, bzw. Fehler Dritter. Der Herausgeber übernimmt keine Haftung für die genannten Internetadressen und deren Inhalte.
Alle Preise, Öffnungszeiten, Texte etc. beziehen sich auf den Stand der Drucklegung im Oktober 2018 (Auflagen 2019/20, gültig bis 29.02.2020).
Alle Rechte auf Verbreitung und Vervielfältigung, auch durch Film, Funk und Fernsehen, fotomechanische Wiedergabe, Tonträger jeder Art, auszugsweiser Nachdruck oder Einspeicherung und Rückgewinnung in Datenverarbeitungsanlagen aller Art sind vorbehalten.
Herausgeber, Idee und Rechte der „Schlemmerträume“ sowie "Schlemmerträume - Das Gutscheinbuch für Genießer", "Schlemmerträume - Das Gutscheinbuch für Berlin" und "Schlemmerträume - Das Gutscheinbuch für Potsdam und Umgebung"
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